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Apotheke

Versandhandelserlaubnis

Sie hätten gerne eine Versandhandelserlaubnis nach § 11a ApoG für Ihre Apotheke? Hierbei können wir Sie gerne unterstützen.

Um Medikamente innerhalb der EU und somit auch Deutschland im Wege des Versandhandels in Verkehr zu bringen, benötigen sie eine Versandhandelserlaubnis, erteilt durch Ihre örtlich zuständige Aufsichtsbehörde. Es handelt sich hierbei meist um die Behörde die Ihnen auch die Betriebserlaubnis erteilt hat (Stadt, Landratsamt, Gesundheitsamt, etc.)

Um Ihnen das Leben etwas leichter zu machen, stellen wir Ihnen eine vorformulierten Antrag auf Versandhandel zur Verfügung. Dieser Antrag ist unabhängig ihres Bundeslandes oder ihrer zuständigen Behörde überall gleich. Um den vorformulierten Antrag zu erhalten, füllen sie hierzu das untenstehende Formular aus und Sie bekommen eine ausfüllbare PDF per E-Mail zugesandt. Bitte beachten sie, dass es zu Nachfragen der erlaubniserteilenden Behörde kommen kann und der Antrag im Einzelfall nicht alles umfasst, was die lokale Behörde fordert.

Gerne können sie die den Antrag auf Versandhandel verändern oder als Vorlage für einen eigenen formulierten Antrag verwenden. Sollten Fragen bestehen, können sie sich gerne an [email protected] wenden.